Kosten für Schallschutz am BER steigen auf etwa eine Milliarde Euro

Pressemitteilung vom BVBB

In der allgemeinen Aufregung über die kurz hintereinander erfolgten Ankündigungen von BER-Chef Mehdorn zum Verzicht auf den Probebetrieb am “Pier Nord” und zur Verschiebung der vorzeitigen Nutzung der BER-Südbahn, blieb gänzlich unbemerkt, dass die Obere Luftfahrtbehörde mit Schreiben vom 21.02. neue „Vollzugshinweise zu den Auflagen zum passiven Schallschutz nach dem Planfeststellungsbeschluss…“)an den Flughafen erließ. Diese fordern bei der Umsetzung der Schallschutzmassnahmen nun die Anwendung der DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen).

 

Nach Auffassung des BVBB führt das zu einer weiteren Kostenexplosion beim Schallschutz von derzeit 730 Millionen Euro auf dann etwa eine Milliarde Euro.

Wegen des vom BER ausgehenden Lärms können Betroffene die Fenster in ihren Schlafräumen nachts zur Belüftung nicht mehr öffnen. Ihnen steht deshalb Ersatz in Form Lüftungseinrichtungen zu, für die der Flughafen bisher ausschließlich Billiglüfter zum Stückpreis von etwa 250 bis 300 Euro vorsah.

Durch die jetzt zu beachtende DIN ergibt sich unter der Voraussetzung der “Erneuerung von mehr als einem Drittel der Fenster bzw. Abdichtung von mehr als einem Drittel der Dachfläche”, für den Flughafen nun die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Lüftungskonzepts. Im Ergebnis kann das zur Installation aktiver Be- und Entlüftungssysteme mit aufwändiger Steuerungs- und Regelungstechnik führen.

Nach Auffassung des BVBB sind die Voraussetzungen bei der Mehrheit der ca. 14.500 Wohneinheiten im Tagschutzgebiet erfüllt. Inwieweit auch Gebäude im Nachtschutzgebiet davon betroffen sein könnten, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere vom Umfang der baulichen Schallschutzmassnahmen.

Weiter ist für den BVBB unklar, wie der Flughafenbetreiber FBB, der in zehn Jahren nicht eine Wohnung nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zu schützen vermochte und der aktuell auch mit der Erstellung der Verkehrswertgutachten überfordert zu sein scheint, nun auch noch Lüftungskonzepte nach den DIN-Vorgaben erstellen will.

Wie der Vorsitzende des BVBB, Matthias Stefke, dazu anmerkt, könne man angesichts des Baupfuschs am BER-Terminal eigentlich niemandem empfehlen, Gutachter und Baufirmen des Flughafens an die eigene Immobilie zu lassen.

Quelle: BVBB

Kristian-Peter Stange, BVBB-Pressesprecher Tel.: 030-37301941

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3 Antworten auf Kosten für Schallschutz am BER steigen auf etwa eine Milliarde Euro

  1. C. Dorn sagt:

    Weiterhin Rechenschwäche beim Schallschutzprogramm?

    Die von Herrn Mehdorn in seinem Brief (siehe Anhang dieser Mail) an das MIL bedauerte Vorgabe des MIL , „wonach unter anderem für die Genehmigungsfähigkeit den betroffenen Anwohnern mit einer Frist von 6 Monaten vor Inbetriebnahme der Süd-Start-und Landebahn vollständige Kostenübernahmerklärungen zu übermitteln sind, damit diese den Einbau von Schallschutzmaßnahmen vor der Inbetriebnahme der Süd-Start-und Landebahn noch realisieren können“, entstammt einem Ablaufplan zum Schallschutzprogramm aus dem Jahre 2008 von der Flughafengesellschaft höchstselbst und zwar für die reinen bauhandwerklichen Arbeiten.

    Die FBB hatte 6 Monate für die reinen Bauarbeiten der Handwerker zum Einbau von Schallschutzfenstern und akustischen Wand- und Dachdämmungen vorgesehen.
    Neun Monate waren insgesamt für die praktische Umsetzung und lediglich drei Monate waren für die Berechnung der erforderlichen Schallschutzvorrichtungen durch die FBB kalkuliert.

    Drei Monate zwischen Erhalt der KEV bis zur Auftragsvergabe waren vorgesehen, weil zum Einen der Bürger erst einmal eine Firma finden muss, die bereit und in der Lage ist, diesen Auftrag demnächst auszuführen, zum Zweiten haben Glas- und Fenster-Hersteller Lieferfristen und zum Dritten gab es vor Jahren selbst bei der FBB die Einsicht, dass das Auswechseln von Fenstern und Dachdämmarbeiten in den Wintermonaten eher suboptimal eingetaktet wäre. Die FBB will die Nordbahn ja auch nicht im Winter sanieren.

    Es ist die FBB und nicht der schallschutzberechtigte Bürger, die gemäß PFB für die Schallschutzmaßnahmen Sorge tragen und dem Urteil der Bundesverwaltungsrichter vom 16.03.2006 entsprechen muss:
    „Aus dem Regelungszweck ergibt sich, dass die Schutzeinrichtungen jedenfalls zu dem Zeitpunkt vorhanden sein müssen, zu dem die Anwohner ohne sie den Einwirkungen ausgesetzt wären, die es abzuwehren gilt. Das ist der Tag, an dem die neue oder geänderte Verkehrsanlage in Betrieb genommen wird“ (BVerwG – 4 A 1075. 04, Rn 469).

    Sollte es zutreffen, dass – wie Mehdorn schreibt – das MIL als Genehmigungsbehörde vorgeschlagen hat, die Versendung der Kostenübernahmeerklärungen durch die FBB bis ENDE OKTOBER 2014 zu realisieren, so dass die Anwohner ausreichend Zeit haben, ihre Schallschutzmaßnahmen baulich vor der temporären Inbetriebnahme der Süd-Start-und Landebahn zum 01.03.2015 einzubauen, stellt sich die Frage:

    Kann man bei der Genehmigungsbehörde nicht rechnen? Zwischen Ende Oktober 14 und 01.03.15 beträgt die Zeitspanne nur 4 Monate.
    Obwohl die Flughafengesellschaft ihre Versprechungen von „Sprint“, „unverzüglich loslegen“, „ohne Wenn und Aber“, „Gas geben“, „Fahrt aufnehmen“, „im Tempo zulegen“, „alle Mühe geben“ nicht eingelöst hat, will die Luftfahrtbehörde den eingetretenen Zeitverzug nun den Bürgern anlasten. Sie sollen nun anstatt der vom Flughafen ursprünglich vorgesehenen 9 Monate (3 Monate Auftragsvergabe plus 6 Monate Umsetzung) nur noch 4 Monate zur Verfügung haben.

    Falls durch die Zuständigkeitsverlagerung auf die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde beim Umzug von Mitarbeitern wichtige Unterlagen derzeit nicht griffbereit sein sollten, helfe ich gern unbürokratisch aus. So schrieb im Juni 2011 der Leiter der Planfststellungsbehörde Bayr an die Geschäftsführer der Flughafengesllschaft: „Gemäß Abschnitt A II 5.1.7. können die Träger des Vorhabens Schallschutzeinrichtungen im Sinne der Auflagen 5.1.2. bis 5.1.4. selbst einbauen lassen oder dem Betroffenen auf Nachweis der Aufwendungen für den Einbau der erforderlichen Schallschutzeinrichtungen erstatten. Durch die zweite Alternative sollten die Betroffenen nicht schlechter gestellt werden.„,
    und im Juli 2011: „Aus dem Sachstand, wie er sich derzeit darstellt, ergibt sich, dass bis zur Inbetriebnahme noch die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen in mehreren Haushalten erforderlich ist. Ich bitte Sie, zu prüfen, ob ausreichende Vorkehrungen getroffen wurden, damit das Schallschutzprogramm bis zur Inbetriebnahme umgesetzt werden kann.“

    Daran wird sich die Flughafengesellschaft messen lassen müssen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Berlin-Bohnsdorf
    Christine Dorn

  2. Tim Brakemeier sagt:

    Hallo,

    es ist ja nicht allein die Qualität der Lüftungsanlagen die und abhielt, das Schallschutzangebot anzunehmen – was soll man da schon groß erwarten, wenn pro Raum incl. Einbau 400,- veranschlagt werden! Es ist auch die Frage der Gewährleistung. Angesichts des Flughafens muss man ja mittlerweile zwangsläufig von Handwerkerpfusch ausgehen. Wenn nun aber bei der Montage gepfuscht wird – und angesichts morderner Wandaufbauten mit Dampfsperren und Dichtungsfolien ist das nicht schwer – dann kann man in ein paar Jahren mit Schimmel in der Wand rechnen. Wer übernimmt dann die Gewährleistung? Der Handwerker? Nee, der ist mittlerweile Pleite! Der Funghafen? Nee, der schiebt alles auf den Handwerker! Also? Richtig! Der Anwohner! Sinnvoll wäre hier eine Lands oder Bundesbürgschaft!

    Hinzu kommt folgendes: Das Schallschutz wird nur für die zur Zeit der Prüfung als Schlafzimmer genutzten Räume übernommen. Was aber, wenn sich die familiäre Situation ändert? Es kommt Familienzuwachs hinzu – ein weiteres Zimmer muss zum kinderzimmer gemacht werden. Die Großmutter wird Pflegefall und muss mit einziehen. Die daraus entstehenden Kosten für den neuen Lärmschutz muss dann wohl der Anwohner tragen. Die Freizügigkeit im eigenen Haus wird also massiv eingeschränkt. Sinnvoll wäre ein Lärmschutz für alle als Schlfzimmer nutzbaren Räume!

    lg

  3. Sigrid Zentgraf-Gerlach sagt:

    Hallo Herr Brakemeyer,

    also Sie verwechseln da etwas. Im Tagschutzgebiet wird der Schallschutz der Wohnräume weit besser als der Schutz der reinen Schlafbereiche ausfallen. Hier tun die Anwohner fast gut daran, sie würden sich Schlaf-Couchen und Schlafsessel kaufen und zum Schlafen in ihr Wohnzimmer ziehen.

    Im Nachtschutzgebiet bekommen die Menschen meistens nur die Lüfter in ihr Schlafzimmer eingebaut und nur selten Fenster, weil am BER für den Nachtschutz absurderweise wirklich schlechtere Grenzwerte gelten als für den Tagschutz.

    Damit, dass durch die Festzurren der Nutzung der Räume die Freizügigkeit innerhalb des eigenen Hauses – und damit die Verfügungsgewalt über das eigene Immobilien-Eigentum gravierend eingeschränkt wird! – haben Sie natürlich Recht.

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